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Die geförderte Beratung läuft aus: Was Sie bis zum 31. Dezember noch bewegen können

Die BAFA-Rahmenrichtlinie zur Förderung unternehmerischen Know-hows gilt nur noch bis Jahresende. Was das praktisch bedeutet, wie Sie eine geförderte Beratung so zuschneiden, dass sie trägt, und welche Angebote danach bleiben.

Zum 31. Dezember 2026 endet die Geltungsdauer der Rahmenrichtlinie zur Förderung unternehmerischen Know-hows. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle formuliert es auf seiner Seite zur Förderung von Unternehmensberatungen für KMU so: Innerhalb der Geltungsdauer der Förderrichtlinie, also bis zum 31. Dezember 2026, kann jedes förderberechtigte Unternehmen maximal fünf in sich abgeschlossene Beratungen gefördert bekommen, jedoch nicht mehr als zwei pro Jahr. Eine Anschlussregelung ist bislang nicht bestätigt.

Das ist keine Nachricht, die Ihren Betrieb verändert. Aber sie setzt eine Frist auf eine Entscheidung, die viele Geschäftsführer ohnehin vor sich herschieben: ob sie im kommenden Jahr externe Unterstützung holen, wofür genau, und was sie davon erwarten. Wer diese Entscheidung bis zum Jahresende trifft, zahlt einen Teil davon nicht selbst. Wer sie in den Januar schiebt, zahlt voraussichtlich den vollen Satz.

Was genau zum Jahresende ausläuft

Gefördert wird nicht der Berater, sondern die einzelne Beratung. Die Konditionen sind überschaubar und lohnen den kurzen Blick, bevor Sie planen:

  • Die förderfähigen Beratungskosten betragen laut der IHK Cottbus maximal 3.500 Euro je Beratung. Alles darüber zahlen Sie selbst.
  • Der Fördersatz hängt vom Standort der Betriebsstätte ab. In Brandenburg sind es nach Angaben der IHK Cottbus 80 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 2.800 Euro. Für die stärker entwickelten Regionen nennt eine Branchenmeldung vom 25. August 2026 einen Satz von 50 Prozent und höchstens 1.750 Euro. Den für Sie geltenden Satz sollten Sie vor der Planung beim BAFA prüfen.
  • Der Zuschussantrag muss vor Beginn der Beratung gestellt und bewilligt sein. Eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen.
  • Der Verwendungsnachweis ist laut BAFA spätestens sechs Monate nach Erhalt des Informationsschreibens einzureichen.

Die Frist ist kürzer, als sie aussieht

Bis zum 31. Dezember sind es noch dreieinhalb Monate, und das klingt nach Zeit. Praktisch ist der Weg länger: Sie brauchen ein abgegrenztes Thema, einen registrierten Berater, ein Angebot, einen Antrag bei der zuständigen Leitstelle und eine Bewilligung, bevor überhaupt der erste Termin stattfindet. Jeder dieser Schritte dauert Tage bis Wochen, und das Jahresende ist erfahrungsgemäß keine Phase, in der Behörden und Beratungen besonders schnell reagieren.

Realistisch bedeutet das: Wenn Sie eine geförderte Beratung noch nutzen wollen, fällt die Entscheidung im September oder Oktober, nicht im November. Und sie fällt sinnvollerweise nicht nach dem Muster „wir nehmen mit, was es gibt", sondern nach der Frage, welche eine Entscheidung im Unternehmen gerade festhängt.

Die eigentliche Frage ist nicht die Förderung

Die Bitkom-Studie zur Künstlichen Intelligenz in Deutschland, veröffentlicht am 11. März 2026 und basierend auf einer repräsentativen Befragung von 604 Unternehmen ab 20 Beschäftigten, zeigt eine Bewegung und eine Reibung zugleich. Der KI-Einsatz stieg demnach binnen eines Jahres von 17 auf 41 Prozent der befragten Unternehmen, weitere 48 Prozent planen oder diskutieren ihn. Zugleich berichten 33 Prozent der Nutzer von höheren Kosten als erwartet.

Diese Lücke zwischen Einstieg und Ertrag ist selten ein Technikproblem. Sie entsteht, wenn ein Vorhaben startet, ohne dass jemand vorher festgelegt hat, welche Entscheidung damit getroffen werden soll, woran man in sechs Monaten erkennt, ob es funktioniert hat, und wer im Haus dafür geradesteht. Eine geförderte Beratung über maximal 3.500 Euro deckt bei üblichen Tagessätzen wenige Beratungstage ab. Diese Tage reichen für eine saubere Entscheidungsvorlage. Für eine Transformation reichen sie nicht, und es ist ehrlicher, das vorher zu wissen.

Wie Sie die verbleibenden Monate nutzen

Wenn Sie die Förderung noch in Anspruch nehmen, schneiden Sie den Auftrag so zu, dass am Ende etwas steht, mit dem Sie arbeiten können:

  • Formulieren Sie eine Entscheidungsfrage statt eines Themenfelds. Nicht „KI im Vertrieb", sondern „Lohnt es sich, die Angebotserstellung zu automatisieren, und was kostet das im ersten Jahr".
  • Klären Sie vorher, welche Zahlen Sie liefern können. Wenn der Berater die erste Woche damit verbringt, Ihre Daten zusammenzusuchen, ist ein Drittel des Budgets weg, bevor es inhaltlich wird.
  • Vereinbaren Sie als Ergebnis eine Entscheidungsvorlage mit Kosten, erwartetem Nutzen und Alternativen, nicht eine Präsentation mit Empfehlungen.
  • Legen Sie die Umsetzungsverantwortung vor dem ersten Termin intern fest. Beratung, für die niemand im Haus zuständig ist, wird abgeheftet.
  • Setzen Sie schon jetzt einen Termin, an dem Sie prüfen, ob die Empfehlung getragen hat. Ohne diesen Termin erfahren Sie es nie.

Was nach dem Jahreswechsel bleibt

Auch ohne die Rahmenrichtlinie gibt es weiterhin öffentliche Angebote. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie beschreibt den Förderschwerpunkt Mittelstand-Digital als praxisorientierten Wissenstransfer für kleine und mittlere Unternehmen, Start-ups und Handwerksbetriebe, mit einem Netz aus Mittelstand-Digital Zentren und sogenannten KI-Trainern. Nach Angaben des Ministeriums ist die Nutzung aller Angebote kostenfrei; die Zentren haben seit 2021 rund 360.000 Unternehmen erreicht, Stand Ende 2025. Ein erweitertes Netz soll 2027 starten.

Diese Angebote ersetzen keine individuelle Beratung, und sie sollen es auch nicht. Sie sind neutral, sie zeigen Praxisbeispiele und Demonstrationsumgebungen, und sie kosten nichts. Für die Orientierungsphase ist das oft genau richtig. Für die Frage, was im eigenen Haus mit den eigenen Zahlen sinnvoll ist, bleibt danach eine Lücke.

Die Lücke, die keine Förderung schließt

Gefördert werden abgeschlossene Beratungen, also Projekte mit Anfang und Ende. Die Entscheidungen, die ein Betrieb wirklich trägt, fallen aber zwischen diesen Projekten: die Preisfrage im März, die Investition im Juni, die Frage im Oktober, ob die Empfehlung vom Frühjahr noch stimmt. Für diesen laufenden Teil gibt es keine Rahmenrichtlinie, und genau dort entsteht der Unterschied zwischen einem Gutachten im Schrank und einer Entscheidung, die umgesetzt wurde.

Wir haben ChiefBoard für diesen Teil gebaut: eine Analyse des eigenen Unternehmens, Szenarien mit Kosten und erwartetem Nutzen, und ein Ledger, in dem festgehalten wird, was entschieden wurde und woran man den Erfolg misst. Das ersetzt nicht den Spezialisten für eine konkrete Zertifizierung oder einen Umbau der Produktion. Es sorgt dafür, dass Sie zwischen zwei Beratungsterminen nicht im Blindflug sind.

Unabhängig davon, wie Sie sich entscheiden: Die Frist läuft. Prüfen Sie in dieser Woche, ob Sie im kommenden Jahr ohnehin externe Unterstützung eingeplant hatten. Falls ja, ist der September der richtige Monat, um daraus einen Antrag zu machen.